VdTÜV gegen mehr Wettbewerb auf Kosten der Verkehrssicherheit
Markt für die Einzelbegutachtung von Fahrzeugen und Teilen soll geöffnet werden - Verkehrsministerium legt Gesetz zu Lasten der Technischen Prüfstellen vor - Bundesregierung sollte nationale Regelungen zur Durchführung von Fahrzeugbegutachtungen vor dem EuGH verteidigen
Automobilzulieferer, Oldtimer-Fans, Fahrzeug-Importeure, Auto-Tuner und andere Fahrzeugbesitzer müssen mit höheren Kosten und einer verschlechterten Versorgungssituation bei der sicherheitstechnischen Begutachtung ihrer Fahrzeuge oder einzelner Fahrzeugteile rechnen. Davor warnt der Verband der TÜV (VdTÜV). Hintergrund ist die geplante Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO).
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) reagiert mit der Gesetzesnovelle auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, die diesen Markt für in- und ausländische Prüfdienste öffnen will. „Die TÜV-Unternehmen lehnen die Gesetzesänderungen ab, weil sich das bestehende System für den Schutz der Verkehrssicherheit in Deutschland bewährt hat“, sagte VdTÜV-Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler nach Abschluss der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMVI. Unternehmen und Fahrzeughalter profitierten von einem unabhängigen, hoch kompetenten, flächendeckend verfügbaren Service zu amtlich festgelegten und bundesweit einheitlichen Preisen. Bühler: „Wir fordern die Bundesregierung auf, zum Schutz der Verkehrsteilnehmer die bewährten nationalen Regelungen vor der EU-Kommission aktiv zu vertreten und notfalls vor dem EuGH durchzusetzen.“
Die amtlich anerkannten Sachverständigen in den „Technischen Prüfstellen“ der TÜV-Unternehmen und der DEKRA erstellen pro Jahr rund eine Million sicherheitstechnische Vollgutachten für Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Auf dieser Basis erteilen die Zulassungsstellen der Länder die Betriebserlaubnis. Folgende Dienstleistungen erbringen die Prüfstellen:
- Begutachtung von Sonderfahrzeugen mit besonderen Funktionen und einem hohen Gefährdungspotenzial.
- Begutachtung von Bauartveränderungen an Fahrzeugen, zum Beispiel das Anbringen von Tuning-Teilen ohne EU-Zulassung.
- Begutachtung von Fahrzeugen, die älter als 30 Jahre alt sind, für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens.
- Import-Fahrzeuge, die keine Typgenehmigung in der EU haben, müssen ebenfalls einzeln begutachtet werden. Dabei wird geprüft, ob die Vorgaben der Importfahrzeug-Richtlinie umgesetzt wurden.
- Begutachtung von Lkws mit Überlänge für Großraum- und Schwerlasttransporte.
- Begutachtung von Elektro-Kleinstfahrzeugen.