Vertrauenssache: Fahrzeugprüfung beim TÜV
Die regelmäßige Prüfung des Fahrzeugs gibt Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit. Gleichzeitig leisten Sie damit einen Beitrag zum Schutz der Umwelt. Genau diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber, der die Hauptuntersuchung und die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (abgekürzt UMA auch bekannt als Abgasuntersuchung, abgekürzt AU) verpflichtend für „Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen“ (§ 29 StVZO) vorschreibt.
Diese Aufgabe übernimmt die TÜV Saarland automobil GmbH in einem Joint Venture mit dem TÜV Rheinland. Dabei verlangt die schnell fortschreitende Entwicklung der Technologien im Automobil ein hohes, stets aktualisiertes technisches Know-how der Mitarbeiter sowie eine zukunftsweisende Prüftechnik. Gerade die zahlreichen elektronischen Assistenzsystemen (z.B. für Bremsen, Fahrwerk, Lenkung) stellen bei den Fahrzeuguntersuchungen hohe Anforderungen. Diesen gerecht zu werden ist die Mammutaufgabe, die wir gemeinsam mit unserm Partner TÜV Rheinland an allen Technischen Prüfstellen (TP) und mit dem Mobilen Dienst der TÜV Saarland automobil GmbH zuverlässig erfüllen.
DIE PRÜFFRISTEN FÜR PKW
Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas. Danach alle zwei Jahre.
Ihr nächster Termin
Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Wagen wieder zur Hauptuntersuchung fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (z. B. 2016 ) der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (z. B. Dezember). Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter an der nächsten TÜV Rheinland-Prüfstelle gerne weiter. Oder wählen Sie aus dem deutschen Festnetz die kostenfreie Hotline (0800) 8838 8838.
Umfang der Prüfung
Bei der Hauptuntersuchung prüfen unsere Mitarbeiter Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren. Nach bestandener Prüfung fahren Sie mit dem guten Gefühl nach Hause: Mein Wagen, mein Motorrad oder mein Anhänger ist technisch gut in Schuss.
Die Prüfpunkte im Überblick
Rund 160 Punkte stehen auf der Checkliste unserer Sachverständigen. Wir prüfen unter anderem:
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- Ausrüstung:
Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Funkentstörung
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- Beleuchtungseinrichtungen:
Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss-, Parkleuchten
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- Bremsanlage:
Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben, Bremsbeläge
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- Bereifung/Räder:
Schäden an Reifen oder Felgen, Profiltiefe
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- Fahrgestell und Karosserie:
Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Ölverlust
- Feuersicherheit der Kraftstoff/Gasanlagen und der elektrischen Leitungen
- Abgas- und Geräuschverhalten der Auspuffanlage
Lob oder Kritik zur TÜV Saarland automobil GmbH
Ihre Meinung ist uns wichtig.
Sie haben eine Mitteilung über eine von uns durchgeführte Dienstleistung oder möchten Lob darüber aussprechen? Dann können Sie dies genau hier tun.
Sie haben die Möglichkeit, sich bezogen auf eine Prüfungsdienstleistung zu äußern, egal ob es eine Rechnung, eine Dienstleistung, das Prüfergebnis oder das Verhalten eines unserer Mitarbeiter/ innen betrifft. Die TÜV Saarland automobil GmbH akzeptiert jede Art der Übermittlung einer Mitteilung.
Sie können uns auf folgenden Wegen erreichen:
· per Email: tsa@de.tuv.com
· per Post: TÜV Saarland automobil GmbH, Am Tüv 1, 66280 Sulzbach/Saar
· per Telefon: 06897 5006222
· oder Sie kommen persönlich an einem unserer Standorte im Saarland vorbei.
Die TÜV Saarland automobil GmbH bestätigt Ihnen den Eingang einer Beschwerde schriftlich.
Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung von Beschwerden oder eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen.
Die verantwortliche Stelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung. Weitere Maßnahmen werden fallbezogen eingeleitet.
Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde/ des Einspruchs erhalten Sie eine abschließende Antwort.
Durch den Verbund der TÜV Saarland automobil GmbH und der TÜV Rheinland Group, können Sie auch folgendes Kontaktformular nutzen: