Vertrauenssache: Fahrzeugprüfung beim TÜV Saarland
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen. Der TÜV Saarland gliedert sich auf in die Bereiche der technischen Prüfstelle – TÜV Saarland e.V. und die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation – TÜV Saarland automobil GmbH. Die TÜV Saarland automobil GmbH ist im Verbund der TÜV Rheinland Group.
Wer in Deutschland Auto fährt, verbindet mit dem Begriff „TÜV“ vor allem eines: die regelmäßig fällige Hauptuntersuchung. An 10 technischen Prüfstellen des TÜV Saarland e.V. sowie 13 Prüfstellen der Überwachungsorganisation TÜV Saarland automobil GmbH untersuchen unsere Prüferinnen und Prüfer die Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften. Dabei müssen Standorte sowie Befugnissträger selbst eine lange Liste von Qualitätskriterien erfüllen.
Jedoch gehört nicht nur die Haupt- und Abgasuntersuchung zu unseren umfassenden Dienstleistungen. Unser Portfolio enthält weiterhin:
- Importfahrzeugbegutachtungen
- Änderungsabnahmen
- Einzelabnahmen
- Oldtimergutachten
- Sicherheitsprüfung
- ADR Prüfung
- BOKraft §41 und BOKraft §42
- Gasbetriebene Kfz
- Flüssiggasanlagen DVGW
- Reproduktion von Prüfberichten
- Spezielle Kfz-Prüfungen (Tempo 100-Gutachten, DMSB Prüfungen, etc.)
- Feinstaubplaketten
- Schaden- und Wertgutachten
- Unfallgutachten
Haben Sie Fragen zu den Dienstleistungen, können Sie sich jederzeit gerne an die unten genannten Kontaktdaten wenden.
Auf 1.000 Einwohner kommen in Deutschland 580 Pkw. Damit der dichte Verkehr für alle Beteiligten möglichst sicher und umweltfreundlich fließt, macht der Gesetzgeber strenge Vorgaben – auch für die technische Überprüfung der Fahrzeuge. Berechtigt sind dazu die technischen Prüfstellen – TÜV Saarland e.V. und die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation TÜV Saarland automobil GmbH. Auf Basis der gesetzlichen Vorschriften begutachten die Sachverständigen, Prüferinnen und Prüfer Fahrzeugänderungen und führen die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen durch. Dabei checken die Fachleute unter anderem die Beleuchtungsanlage, Fahrwerk, Reifen und Bremsen, Sicherheitsgurte sowie die Auspuff- und Abgasanlage. Sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung ist die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen, die – beim Pkw – bis zur nächsten Fälligkeit in der Regel 24 Monate gültig ist.
Die Aufsicht über die technischen Prüfstellen, die der TÜV Saarland betreibt, sowie über die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation TÜV Saarland automobil GmbH, liegt bei der Aufsichtsbehörde des Saarlandes. Von den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieuren, die dort tätig sind, fordern die gesetzlichen Bestimmungen ganz bestimmte Qualifikationen. Zusätzlich zum Studium des Maschinenbaus, der Kraftfahrzeug- oder Elektrotechnik absolvieren die angehenden Sachverständigen und Prüfingenieure eine mehrmonatige Ausbildung. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Prüfung vor der jeweils zuständigen Behörde abgelegt. Regelmäßige offene und verdeckte Tests zur Qualitätssicherung, kontinuierliche Fortbildungen und ein intensiver fachlicher Austausch sind weitere Voraussetzungen, um kompetent und unabhängig urteilen zu können.
Die Hauptuntersuchung dient dazu, die technische Sicherheit der Fahrzeuge und den Umweltschutz zu gewährleisten. Überprüft werden unter anderem die Beleuchtungsanlage, Fahrwerk mit Rädern, Reifen und Bremsanlage, Motorraum, Innenraum, Scheiben, Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage, Sicherheitsgurte und die weitere Sicherheitsausstattung sowie Auspuff- und Abgasanlage.
Für alle Untersuchungsobjekte gibt es nach der Untersuchung einen Bericht, in dem jeder einzelne Mangel als geringer (GM), erheblicher (EM) oder gefährlicher (VM) Mangel aufgeführt ist. Erforderliche und fällige Reparaturen können somit leichter vorgenommen werden. Gibt es Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, steht im Prüfbericht „verkehrsunsicher“ (VU). Das Untersuchungsobjekt darf dann nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Teil der Prüfung ist eine kurze Konditionierungsfahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h. Diese kurze Fahrt vervollständigt die bis dahin geltende statische Prüfung. Wichtige Untersuchungspunkte werden schon bei dieser Fahrt abgedeckt, beispielsweise die Aktivierung und Prüfung der elektronischen Steuerungen einzelner Fahrzeugeinrichtungen. Für Fahrzeuge, die erstmalig ab 1. Juli 2012 in den Verkehr gekommen sind, ist die Überprüfung aller elektronischen Sicherheitssysteme im Rahmen der HU verstärkt vorgesehen. So kontrollieren unsere Prüferinnen und Prüfer, ob elektronisch geregelte Sicherheitssysteme und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen einwandfrei funktionieren – wie zum Beispiel die Airbags oder die Fahrerassistenzsysteme.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA), früher bekannt als Abgasuntersuchung oder AU, ist in Deutschland, sofern für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben, Pflicht und erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Moderne Fahrzeuge verfügen über ein sogenanntes On-Board-Diagnosesystem (OBD), das unter anderem die Funktion der abgasrelevanten Komponenten während des Fahrbetriebes permanent überprüft und die Nachbehandlung der Abgase überwacht. Eine Fehlfunktion wird dem Fahrer angezeigt. Bei der heutigen Abgasuntersuchung wird über den sogenannten „OBD-Stecker“ die Funktionsfähigkeit der OBD überprüft und Fehler oder Einträge ausgelesen. Zum 1. Januar 2018 wurde das zweistufige OBD-Prüfverfahren, das für Kraftfahrzeuge ab Erstzulassung 1. Januar 2006 in Deutschland vorgeschrieben war, aufgehoben. Stattdessen wurde die generelle Messung der Abgase im Abgasrohr für alle Kraftfahrzeuge wiedereingeführt, bei denen eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden muss.
Sichtbares Zeichen für die wiederkehrende Prüfung an einem Kraftfahrzeug ist die Prüfplakette. Diese gibt es in sechs verschiedenen Farben, jeweils einem bestimmten Jahr zugeordnet. Das Fälligkeitsjahr ist in der Mitte der Prüfplakette zu erkennen, die Angabe des Monats erfolgt über eine Zahl zwischen 1 und 12, die entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn auf dem Rand der Plakette aufgebracht ist. Beim Aufkleben der Plakette wird der Fälligkeitsmonat auf 12 Uhr geklebt. Durch eine schwarze Markierung der Plakette am Rande zwischen 11 und 1 ist dann aus der Entfernung heraus für die Polizei die Erkennbarkeit des Fälligkeitsmonats gewährleistet (das Fälligkeitsjahr ergibt sich durch die Farbe). Die Einführung der Plakette erfolgte 1960, um die Kontrolle durch die Polizei zu erleichtern. Aus diesem Grund wird auch die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht.
Eine Plakette für einen Pkw ist 24 Monate (bei Neufahrzeugen 36 Monate) ab der Prüfung gültig, auch wenn die Prüffrist überzogen wurde. Ist die Frist um mehr als zwei Monate überzogen, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Gebühr eingeführt. Die Gebühr für die Ergänzungsprüfung wird erhoben, weil die Prüforganisationen bei solchen Fahrzeugen verpflichtend eine Ergänzungsprüfung durchführen müssen. Grund dafür ist die zunehmende Anzahl der Mängel, je länger die Prüftermine auseinanderliegen. Aber Achtung, denn weiterhin gilt: Die HU darf nicht überzogen werden, dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sanktionen und Bußgelder für eine Fristüberziehung bleiben gleich: Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern kostet eine Überziehung ab 25 Euro. Außerdem kann je nach Fahrzeugart und Überziehungsdauer auch noch ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Wagen wieder zur Hauptuntersuchung fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter an der nächsten Prüfstelle gerne weiter. Oder wählen Sie aus dem deutschen Festnetz die kostenfreie Hotline (0800) 8838 8838.
HU Fahrzeugprüfung Onlineterminierung | DE | TÜV Rheinland (tuv.com)
Die folgende Tabelle zeigt einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen.
Fahrzeugart | Beschreibung | zeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen |
Krafträder | – | 24 Monate |
Pkw | nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
danach | 24 Monate | |
Wohnmobile | mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
danach | 24 Monate | |
Wohnmobile | mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung | 24 Monate |
danach | 12 Monate | |
Wohnmobile | mit einem zGG über 7,5 t | 12 Monate |
Anhänger | mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
danach | 24 Monate | |
Anhänger | die entsprechend § 58 StVZO für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t | 24 Monate |
Anhänger | mit einem zGG von mehr als 3,5 t | 12 Monate |
Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.
Alle weiteren Prüffristen entnehmen Sie bitte der Anlage VIII zur StVZO.
Gebührenliste
Entgelteliste PKW
AGB TÜV Saarland automobil GmbH
Lob oder Kritik zur TÜV Saarland automobil GmbH
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Sie können uns auf folgenden Wegen erreichen:
- per Email: tsa@de.tuv.com
- per Post: TÜV Saarland automobil GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach/Saar
- per Telefon: 06897 5006 0
- oder Sie kommen persönlich an einem unserer Standorte im Saarland vorbei.
Die TÜV Saarland automobil GmbH bestätigt Ihnen den Eingang einer Beschwerde schriftlich.
Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung von Beschwerden oder eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen.
Die verantwortliche Stelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung. Weitere Maßnahmen werden fallbezogen eingeleitet.
Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde/ des Einspruchs erhalten Sie eine abschließende Antwort.
Durch den Verbund der TÜV Saarland automobil GmbH und der TÜV Rheinland Group, können Sie auch folgendes Kontaktformular nutzen: