20. Dezember 2017
Neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) soll die Abfallhierarchie stärken. Hierbei erhält die stoffliche Verwertung Vorrang vor der energetischen Verwertung. Für die betriebliche Praxis werden neue Dokumentationsaufgaben und Sachverständigenprüfungen definiert. Geltungsbereich Sie findet Anwendung bei gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Sie richtet sich an Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie Betreiber von Vorbereitungs- und Aufbereitungsanlagen. Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand und erfahren Sie mehr zur neuen GewAbfV in unserem Seminar-Nr. 01-48 „Update im Abfallrecht – Umsetzung der Neuerungen in die betriebliche Praxis“.
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