20. März 2024
Erfolg ohne Deutschland: EU-Lieferkettenrichtlinie kommt
EU-Lieferkettenrichtlinie passiert den Rat der Mitgliedsstaaten trotz Enthaltung Deutschlands. Unternehmen erhalten Planungssicherheit durch Einigung. TÜV-Verband: Schnelle und praxisorientierte Umsetzung entscheidet jetzt über Akzeptanz in der Wirtschaft.
Berlin, 15. März 2024 – Trotz der Enthaltung Deutschlands einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union überraschenderweise auf die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes. Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, kommentiert:
„Das Hin und Her der letzten Wochen hat ein Ende: Eine entscheidende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich heute für die Einhaltung von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ausgesprochen. Das sorgt für Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen und eröffnet der Europäischen Union die Chance, weltweit eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Lieferketten einzunehmen. Durch die Einführung der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen große Unternehmen, die in der EU tätig sind, künftig eine umfassende risikobasierte Überprüfung ihrer gesamten Lieferkette durchführen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jetzt entscheidend, dass die Mitgliedsstaaten an einem Strang ziehen und einheitliche Vorgaben machen. Für eine erfolgreiche Realisierung der CSDDD in der Praxis ist außerdem elementar, dass die Anforderungen und Leitlinien ausreichend konkret formuliert werden. Audits und Zertifizierungen leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung. Sie schaffen das notwendige Vertrauen und unterstützen damit Unternehmen und Behörden. Gleichzeitig erhöhen sie die Transparenz für die Verbraucher.“
Quelle:
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