26. März 2020

Corona/COVID 19 und Tätigkeiten nach AwSV

Prüfungen von Anlagen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie Zertifizierungen von Fachbetrieben nach AwSV sind ebenfalls von den Maßnahmen zum Schutz vor Ausbreitung des Corona-Virus betroffen. Deshalb hat der Koordinierungskreis der Sachverständigenorganisationen (SVO) nach AwSV in einer Videokonferenz am 25. März Empfehlungen zur Behandlung auftretender Probleme erarbeitet und abgestimmt. Dabei wurden nicht verbindliche Äußerungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie mehrerer Bundesländer berücksichtigt. In der Videokonferenz wurde auch berichtet, dass mehrere Länder diesbezügliche Erlasse vorbereiten.

Der Koordinierungskreis ist ein Lenkungs- und Koordinierungsgremium unter Vorsitz des VdTÜV, dass zwischen den regelmäßigen Erfahrungsaustauschsitzungen aller nach AwSV anerkannter SVO aktuelle Fragen behandelt und die Sitzungen der Vollversammlung der SVO vorbereitet.